KfW-Effizienzhaus Denkmal ab April

Neuer Förderstandard der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist das "KfW-Effizienzhaus Denkmal". Ab dem 1. April steht das Programm für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden bereit – sowohl für eine Komplettsanierung als auch für Einzelmaßnahmen. Es gilt für denkmalgeschützte und darüber hinaus für besonders erhaltenswerte Häuser. Diese müssen als Baudenkmal nach den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer (Denkmalliste oder per Gesetz) oder durch die Kommune als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft sein. Ziel ist, die spezifischen Herausforderungen, die eine energetische Sanierung der Bestandsbauten in diesen Bereichen mit sich bringt, zu berücksichtigen.

Ein sachverständiger "Energieberater für Baudenkmale" hat nachzuweisen, dass

  • der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) 160 Prozent des errechneten Werts für das entsprechende Referenzgebäude beträgt.
  • alle mit den Auflagen des Denkmalschutzes zu vereinbarenden Maßnahmen durchgeführt werden, um den Transmissionswärmeverlust zu reduzieren. Für diesen Wert definiert die KfW keine festen Vorgaben.

Sofern - aufgrund der Auflagen des Denkmalamts - der Zielwert von 160 Prozent nicht erreicht werden kann, ist eine Förderung nur dann zugänglich, wenn alle technisch möglichen Maßnahmen zur energetischen Sanierung durchgeführt werden.

Auch bei den Einzelmaßnahmen, wie Wärmedämmung der Außenwände und Erneuerung der Fenster, gelten spezielle technische Mindestanforderungen. Sie müssen die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigen: Statt einer Außenwanddämmung kann ersatzweise eine Innenwanddämmung gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Sachverständige deren Notwendigkeit bestätigt.

Ebenfalls ab April 2012 wird die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen gefördert. Das Programm „Energieeffizient Sanieren“ sieht dafür zukünftig auch Einzelmaßnahmen vor. Diese umfassen beispielsweise die korrekte Einstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung der einzelnen Teile der Heizungsanlage oder den Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen.

Darüber hinaus werden Modernisierungsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren, wie der Umbau von Bädern, Verbreiterung von Wohnungsfluren, Einbau von Aufzügen, gefördert. Bauherren, die energiesparend modernisieren oder einen energetischen Neubau realisieren möchten, werden wie bisher mit den Programmen "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren" in Form von zinsverbilligten Krediten oder Investitionszuschüssen unterstützt. Bei der Fachplanung und Begleitung durch einen Energieberater während einer energetischen Sanierung übernimmt die KfW 50 Prozent der Kosten. Der höchste Förderbetrag beläuft sich inzwischen auf 4.000 Euro, vor 2012 betrug er 2.000 Euro.

Nähere Informationen

Um Fördergelder der KfW zu bekommen, benötigen Bauherren für die Planung der energetischen Maßnahmen an ihrer Immobilie und die notwendigen Berechnungen einen entsprechend qualifizierten Energieberater. Diese Spezialisten sind in die Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) aufgenommen.