Energiedienstleistung

Energiedienstleistungsgesetz tritt in Kraft

Am 12. November 2010 trat das deutsche Energiedienstleistungsgesetz in Kraft. Es ist die Umsetzung der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen. Mit dem Gesetz soll ein Markt für Energiedienstleistungen geschaffen und gefördert werden. Zudem soll Deutschland bis 2017 neun Prozent weniger Endenergie im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2005 verbrauchen. Schlüsselpositionen hierfür nehmen ein:

  • Bundesstelle für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Marktbeobachtung und -förderung
  • Energieunternehmen: Sie sind verpflichtet, ihren Endkunden Angebote zur Energieeinsparung zu machen und sie über die verfügbaren Angebote (eigene und fremde) zu informieren.
  • Öffentliche Hand: Vorbildfunktion bei der Nachfrage nach Energiedienstleistungen und sonstigen Energieeffizienzmaßnahmen.

Über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wird die Bundesregierung auch auf Grundlage des Energiekonzeptes entscheiden.

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